Der Gästebeitrag ist eine kommunal geregelte Abgabe für die touristische Infrastruktur. Diese wird von der Gemeinde Wangerland festgelegt. Als Eigengesellschaft der Gemeinde Wangerland, ist die Wangerland Touristik GmbH beauftragt, den Gästebeitrag entgegenzunehmen und dann an die Gemeinde weiterzuführen. Die Gebühren werden für die Erschaffung, Erweiterung und Verbesserung der touristischen Leistungen vor Ort verwendet und investiert. Touristische Einrichtungen und Veranstaltungen können dadurch bewirtschaftet und durchgeführt werden.
Vielen noch bekannt unter dem alten Begriff "Kurbeitrag", dient der Gästebeitrag als Abgabe für die touristischen Leistungen vor Ort, die dem touristischen Aufkommen, aber auch der allgemeinen Service- und Aufenthaltsqualität für Einheimische zu Gute kommen.
Der Gästebeitrag ist eine Gebühr, die in vielen Kurorten erhoben wird. Diese wird von den Unterkunftsanbietenden mit ihren Gästen pro Übernachtung abgerechnet. Der An- und Abreisetag wird somit zusammengerechnet.