Im Wangerland besteht eine ganzjährige Leinenpflicht. Das rührt vor allem daher, dass die Küste Teil des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“ ist und dort ganz besonders strenge Regeln gelten. Besonders während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli bedeutet ein Aufscheuchen z.B. durch freilaufende Hunde für die Tiere erheblichen Stress. Bei wiederholter Belästigung kehren einige von ihnen nicht mehr in dieses Gebiet zurück.
Wird ein Hund auf einen Vogel gescheucht, sinken seine Überlebenschancen und damit die seiner Nachkommen und seiner Art. Die ganzjährige Leinenpflicht in den Küstenbadeorten schützt die natürliche Umgebung. Es gilt die ungestörte Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt zu achten und ein Vorbild gegenüber Uneinsichtigen zu sein!
Übrigens: Wer im Nationalpark die Wege verlässt oder Handlungen vornimmt, die den Nationalpark oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern, kann zu einer Geldbuße herangezogen werden.